Allgemeine Geschäftsbedingungen der Metallbau Melcher GmbH

 

1. Angebote, Auftragsannahme
Unsere Angebote bleiben, wenn nicht anders angegeben, max. 4 Wochen ab Angebotsdatum unverbindlich. Durch schriftliche Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber (AG) mit diesen Bedingungen einverstanden. Änderungen des Auftrages bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers (AN). Mengen- wie auch Ausführungsänderungen auf Wunsch des AG berechtigen den AN zu einer Neufestsetzung der Preise, bzw. zu einer einvernehmlichen Neufestsetzung der Liefertermine. Amtliche Lohn- und Materialpreiserhöhungen werden anteilsmäßig in Anrechnung gebracht.

 

2. Lieferung
Die angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und für uns unverbindlich. Bei Lieferverzögerungen sind wir zu keinem Schadenersatz verpflichtet, es sei denn, dass der Lieferverzug vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurde.

 

3. Haftung und Gewährleistung
Gesetzliche Gewährleistungsregelungen gelten als vereinbart. Erstellte Produkte sind sofort nach Eintreffen vom AG zu überprüfen und allfällige Mängel schriftlich bekanntzugeben. Für Unternehmer besteht die Prüf- und Rügepflicht im Sinn des § 377 UGB. Verspätete Rüge führt zum Verlust jeglicher Gewährleistungsansprüche. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein derartiger Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich ab Bekanntwerden des Mangels gemacht werden. Nach schriftlicher Mängelrüge ist das fehlerhafte Produkt innerhalb angemessener Frist zu verbessern, bzw. durch ein fehlerfreies auszutauschen. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist eine ordnungsgemäße Wartung nach den Wartungsvorschriften durch den AG. Der AN kann die Ersatzleistung verweigern, solange der AG nicht sämtliche aus allen bisherigen Geschäftsbedingungen herrührende Verpflichtungen erfüllt hat.

 

4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises samt anfallenden Zinsen unser uneingeschränktes, verlängertes Eigentum.

 

5. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen nach Erhalt zahlbar. Ein Drittel der Auftragssumme ist bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Montagebeginn und der Rest bei Fertigstellung fällig. Sämtliche Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen netto auf das vom AN nahmhaft gemachte Konto zu überweisen. Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 10 % zu berechnen. Eingegangene Zahlungen werden stets auf die älteste offene Forderung angerechnet. Für den Fall, dass offene Rechnungen fällig sind, ist der AN berechtigt seine Leistung zu verweigern.

 

6. Montagen
Waagrisse müssen für die Maßaufnahme, bzw. Montage bauseitig vorhanden sein, wobei bauseitig auch für die Richtigkeit gehaftet wird. Der AN ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Waagrisse zu überprüfen.

 

7. Gerichtsstand
Gerichtsstand sind die sachlich zuständigen Gerichte in Graz. Für Konsumenten gilt § 14 KSchG.

 

8. Allgemeines
Für Konsumenten gehen die Bestimmungen des KSchG den AGB vor.

 

9. Datenschutz
Die aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.metallbau-melcher.at/datenschutz

 

Metallbau Melcher GmbH
Gartengasse 315, A-8181 St. Ruprecht a.d. Raab

Tel.: +43 (0) 3178 / 2248, Fax: +43 (0) 3178 / 2248  DW 20

E-Mail: office@metallbau-melcher.at

Internet: www.metallbau-melcher.at

Landesgericht für ZRS Graz, FN 616601t

UID Nr.: ATU80059712

 

Bankverbindung:
RAIBA Region Gleisdorf

IBAN: AT96 38103 0000 5006796  BIC: RZSTAT2G103